Sicherungs.Haft
"Sie wurde in Großbritannien vor kurzem auf 28 Tage verlängert, die britische Regierung würde gerne Verdächtige ohne Anklage bis zu 90 Tagen festhalten...." Wichtig ist daran, dass in der Frist bis zur Vorführung vor einen Richter die Polizei über Notwendigkeit und Dauer der Haft entscheidet. Eine Verlängerung der Frist, wie hier geschehen, erweitert den Freiraum der Polizei, eigenständig zu entscheiden. Der Inhaftierte muss die Haft hinnehmen, denn die Rechtslage erlaubt ihm keinerlei Interventionsmöglichkeiten. Erst der Richterspruch zwingt die Behörden, ihre Maßnahmen als begründet auszuweisen. Die kann (muss nicht) zu (temporärer) Willkür führen: Jemand kann auch grundlos oder aufgrund von Vorurteilen der Ermittler hinter Gittern landen. (Artikel "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" aus Heisse.de)Hey Buerger... ueberlegt euch mal was hier geschieht, Augen auf!!!





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